HAUSORDNUNG

MUSIKPROB EVENT GbR

Ueberlinger Strasse 14 | 88630 Pfullendorf | Deutschland

Telefon: +49 (0) 7552-3089708  | Telefax: +49 7552-92280-32

E-Mail: info@musikprob.com

Web: www.musikprob.com

Vertreten durch: Geschäftsführer: Ewald Restle & Thomas Hiestand

Umsatzsteuer-ID nach §27a Umsatzsteuergesetz: DE306864851

Offizielle Haus & Platzordnung 2023

Allgemeine Haus & Platzordnung  der MUSIKPROB EVENT GbR, 

Überlinger Straße 14, 88630 Pfullendorf 

 

 1. GELTUNGSBEREICH 

1.1 Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz mit „AGB“ bezeichnet) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Veranstalter und dessen Kunden, welche Produkte und Services des Veranstalters in Anspruch nehmen (nachstehend kurz mit „der Kunde“ bezeichnet). 

1.2 Die AGB sind insbesondere Bestandteil der Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten, die vom Veranstalter verkauft werden, und/oder von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und veranstaltet werden.

1.3 Die AGB gelten insbesondere auch für Verträge, bei welchen die vorgeschriebenen Eintrittskarten über einen Vertriebspartner des Veranstalters (insbesondere eine eigene Online-Ticketverkaufsplattform) verkauft werden. In diesen Fällen gelten in der Regel zwei AGB (und zwar die AGB des Veranstalters sowie die AGB des Vertriebspartners). Sollten diesbezüglich Widersprüche bestehen, gelten primär die AGB des Veranstalters.

1.4 Der Kunde verpflichtet sich auch gegenüber dem Veranstalter, die AGB der Vertriebspartner des Veranstalters verbindlich einzuhalten. 

 

2. VERANTWORTUNG FÜR BEGLEITPERSONEN

2.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für dessen Begleitpersonen, insbesondere, wenn diese noch minderjährig, nicht voll geschäftsfähig oder sonst schutzbedürftig sind, und auch dann, wenn diese selbst keine Kunden des Veranstalters sind.   

2.2 Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass diese Begleitpersonen die gegenständlichen AGB auch einhalten, wenn diese selbst nicht Kunden des Veranstalters sind.  

 

3. TICKETS 

3.1 Tickets zu den Veranstaltungen dürfen nur über die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Vertriebswege erworben werden (vornehmlich über den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Online-Shop). 

3.2 Der Erwerb von Tickets zum gewinnbringenden Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt. 

3.3 Dem Personal des Veranstalters ist auf Verlangen stets das gültige Ticket vorzuweisen. 

3.4 Die im Zuge der jeweiligen Ticketbestellung von allfälligen Vertriebspartnern des Veranstalters erfassten Daten dürfen uneingeschränkt an den Veranstalter weitergegeben werden. 

3.5 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist ausdrücklich untersagt. 

3.6 Bereits erworbene Tickets werden vom Veranstalter nicht umgetauscht oder zurückgenommen, sofern nicht im nachstehenden eine abweichende Regelung festgehalten wird. 

3.7 Besetzungsänderungen (insbesondere bei den beworbenen Künstlern der Veranstaltung) und sonstige Änderungen des beworbenen Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten. 

3.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen. 

3.9 Bei einem Ticketverlust kann ein Ersatzticket ausgestellt werden. Hierfür senden sie uns eine E-Mail an: info@musikprob.com

 

 4. ÖFFNUNGSZEITEN – EINLASS  

4.1 Bei den vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten handelt es sich um Richtzeiten, welche sich aus technischen und organisatorischen Gründen erheblich verschieben können. 

4.2 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Veranstaltungszeiten auch kurzfristig zu ändern, sofern hierfür technische oder organisatorische Erfordernisse bestehen. 

4.3 Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder (auch kurzfristig) verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen. 

 

  1. ABSAGE- UND ÜBERSIEDLUNG REGELUNG

 

5.1 Allgemein: 

5.1.1 Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung vor deren Beginn oder eines Abbruchs binnen 60 Minuten und sollte  die Veranstaltung witterungsbedingt nicht stattfinden bzw. die Spielstätte inkl. der Bühnen nicht nutzbar ist und es deshalb zu einer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung oder des Veranstaltungstages nach deren offizieller Eröffnung kommt, können bereits erworbene Tickets innerhalb von zwei Monaten ab dem geplanten Ende der Veranstaltung beim Veranstalter gegen Erstattung des tatsächlich bezahlten Ticketpreises zurückgegeben werden.

5.1.2 Eine Erstattung des Ticketpreises findet ferner nicht statt, sollte die Veranstaltung aufgrund einer Anordnung (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung, Rechtsverordnung oder Gesetz) einer kommunalen, Landes-, Bundes- oder supranationalen Behörde oder auf Empfehlung einer solchen Einrichtung die Veranstaltung untersagt werden. In diesem Fall entfällt ein Vergütungsanspruch. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Ticket auf das folgende Jahr umschreiben zu lassen.

5.1.3 Die Rückgabefrist dauert 30 Tage. Nach Ablauf dieser Rückgabefrist ist eine Rückerstattung des Ticketpreises nicht mehr möglich. 

5.1.4 Bei Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs-, und/oder Anfahrtskosten) ersetzt. 

 

  1. HAUSRECHT

 

6.1 Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. 

6.2 Der Zutritt kann einzelnen Kunden auch dann verweigert werden, wenn diese in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten oder während der Veranstaltung Anlass zu einer (verwaltungs) strafrechtlichen Verfolgung oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Veranstalter oder einem dessen Vertragspartner gegeben haben. 

6.3 Kunden, die den vom Veranstalter vorgesehenen Kartenverkauf behindern, insbesondere indem sie versuchen, Karten am oder vor dem Veranstaltungsgelände anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände und dem naheliegenden Eingang verwiesen werden. 

6.4 Kunden können von der laufenden Veranstaltung weggewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Kunden belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.

 

  1. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN DURCH DEN KUNDEN 

 

7.1 Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen von den Künstlern und den Vorstellungen sind dem Kunden nicht gestattet

7.2 Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und gegebenenfalls mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

 

  1. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN DURCH DEN VERANSTALTER 

 

8.1 Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass der Veranstalter und dessen Vertragspartner bei der Veranstaltung Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen des Kunden erstellen dürfen.

8.2 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass derartige Aufnahmen auch in einer Weise erstellt werden dürfen, bei der der Kunde deutlich identifizierbar und bildfüllend abgebildet ist. 

8.3 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen in einer Bilder- und/oder Video-Galerie sowohl in natura als auch im Internet ausstellt. Davon umfasst sind insbesondere die Galerien des Veranstalters auf dessen Homepages und deren Social-Media-Auftritten. 

8.4 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen auch zur Herstellung von prominenten und großflächigen Werbe-Sujets – insbesondere Flyer, Werbebanner, Plakate, Poster, Merchandise-Artikel etc. – verwenden darf. 

8.5 Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen an öffentliche und private Medien (insbesondere Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, Online-Nachrichten) zu Berichterstattung über die Veranstaltung und Bewerbung der selbigen uneingeschränkt weitergibt. 

8.6 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen selbst zu Werbezwecken uneingeschränkt verwenden darf. 

8.7 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen uneingeschränkt an Dritte zu Werbezwecken weitergeben darf. 

8.8 Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jedes Entgelt für die Verwendung dessen bei der Veranstaltung angefertigten Aufnahmen. 

 

9. VERHALTEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE 

 

9.1 Allgemein: 

9.1.1 Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur während der vom Veranstalter freigegebenen Veranstaltungszeiten zulässig. 

9.1.2 Ab dem Beginn der Herstellungsarbeiten zum bestimmungsmäßigen Gebrauch des Veranstaltungsgeländes bis zum Beginn der Veranstaltung sowie nach Beendigung der Veranstaltung bis zum Abschluss der Abbau- und Räumungsarbeiten dürfen das Veranstaltungsgelände und der daran anschließende Manipulations-, Zufahrts- und Lieferbereich von den Kunden ausnahmslos nicht betreten werden. 

9.1.3 Aus Sicherheitsgründen ist das Mitnehmen von sperrigen Gegenständen in den Publikumsbereich des Veranstaltungsgeländes vor den einzelnen Bühnen nicht erlaubt.

9.1.4 Alle Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.

9.1.5 Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

9.1.6 Tiere sind – mit Ausnahme von Hilfs-Hunden mit entsprechender Bescheinigung – am Veranstaltungsgelände nicht zugelassen.

9.1.7 Ausgewiesene Rauchverbote am Veranstaltungsgelände sind strengstens einzuhalten. 

9.1.8 Das Mitnahmeverbot von Speisen und Getränken in das Veranstaltungsgelände sind strengstens einzuhalten. 

9.1.9 Die Mitnahme von Getränkedosen, Flaschen, Gegenständen, die als Waffen oder Wurfgegenstände missbraucht werden können, Waffen sowie pyrotechnischen ist nicht gestattet und müssen vom Kunden noch vor dem Eingang ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

9.2 Spezielle Regelungen für die Veranstaltung „Musikprob Brassfestival“ 

9.2.1 Die Veranstaltung „Musikprob Brassfestival“ findet überwiegend als Open-Air-Veranstaltung statt. Die Besonderheiten des Veranstaltungsgeländes sowie die Veranstaltung erfordern eine besondere Umsichtigkeit und ein besonderes Verständnis der Besucher. Deswegen sind bei dieser Veranstaltung seitens des Kunden neben den vorstehenden, unter Punkt 9.1 festgehaltenen Verhaltensregeln insbesondere die für diese Veranstaltung jeweils aktuell geltende Hausordnung sowie die bei dieser Veranstaltung geltenden Zeltplatzregeln einzuhalten.

9.2.2 Sollten die Hausordnungen und/oder Zeltplatzregeln mit den allgemeinen Verhaltensregeln gemäß 9.1 in Widerspruch stehen, gelten vorrangig die Hausordnung und/oder Zeltplatzregeln als Spezialregelung. 

9.2.3 Die jeweils aktuell geltende Hausordnung und Zeltplatzregeln sind am Veranstaltungsgelände ausgehängt und ferner unter folgenden Links einsehbar: https://www.musikprob.party/festival/downloads/ 

9.2.4 Der Veranstalter behält sich vor, die Hausordnung und Zeltplatzregeln bis zum Beginn der Veranstaltung und auch während der selbigen noch abzuändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrechtlichen, technischen oder anderen Gründen geboten scheint, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten.

9.2.5 Der Kunde verpflichtet sich, sich über den jeweils aktuell geltenden Stand der Hausordnung und den Zeltplatzregeln zu informieren und diese uneingeschränkt einzuhalten.

9.2.6 Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände umfassen ausdrücklich nicht den Badesee im „Seepark“. In diesem Sinne ist dieser nicht Teil des Veranstaltungsgeländes und unterliegt auch nicht den Fürsorgepflichten des Veranstalters. Der Kunde nimmt diesen Umstand sowie den Umstand, dass das Baden in diesem See mit Lebensgefahr verbunden ist, ausdrücklich zur Kenntnis. Das Verlassen des Veranstaltungsgeländes sowie insbesondere das Baden im Badesee im „Seepark“ durch den Kunden erfolgen außerhalb jeglichen Rechtsverhältnissen zum Veranstalter und somit auf eigene Gefahr.

 

  1. FUNDSACHEN

10.1 Gegenstände, die am Veranstaltungsgelände gefunden werden, müssen beim ausgewiesenen Infopoint am Veranstaltungsgelände abgegeben werden.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

11.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. 

11.2 Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung und der dabei stattfindenden Vorstellungen die Gefahr von Gesundheitsschäden – insbesondere Hörschäden – nicht ausgeschlossen werden kann. Für den daher jeweils situationsabhängig erforderlichen Gehörschutz ist der Kunde selbstständig verantwortlich und treffen den Veranstalter diesbezüglich keine Fürsorgepflichten. 

11.3 Eine Haftung des Veranstalters für Vermögensschäden des Kunden durch leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 

 

  1. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN 

12.1 Entsprechend den Bestimmungen des EU-DSGVO wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter dessen Namen, Anschrift, Telefonnummer sowie Mail-Adresse zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger speichert und im Sinne des Artl. 44 EU DSGVO verarbeitet. 

12.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Ticketbestellung und der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Diese werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. 

12.3 Der Kunde erteilt ferner seine Zustimmung zum Erhalt von Werbung durch den Veranstalter oder dessen Vertragspartner. 

 

13 PARKPLATZORDNUNG FAHRZEUGE ALLGEMEIN

13.1 Geltungsbereich

  • Diese Parkplatzordnung gilt für die Parkplätze beim MUSIKPROB Brass-Festival Die Einfahrt auf den Parkplätzen darf nur von Besuchern des MUSIKPROB Brass-Festival während der Öffnungszeiten erfolgen.
  • Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
  • Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/ Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.
  • Auf den Parkplätzen gilt die StVO. Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf den Parkplatz fahren und parken.
 

13.2 Verbote

  • Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. 
  • Es ist verboten auf nicht ausgeschilderten Parkplätzen, insbesondere im Halteverbot rund um das Veranstaltungsgelände, auf Firmenparkplätzen sowie auf den Parkplätzen außerhalb der zugewiesenen Parkplätze, zu parken.
  • Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.
  • Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.
 

13.3 Verantwortlichkeiten

  • Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz.
  • Für mitgenommene und am Parkplatz, Wohnmobilplatz oder Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

 

14 PARKPLATZORDNUNG /BETRETEN DES CAMPINGPLATZES/ CAMPING / WOHNMOBIL / CARAVAN

 

14.1. Geltungsbereich

  • Diese Campingplatzordnung gilt für den Campingplatz und /Caravan/Wohnmobil Platz beim MUSIKPROB Brass-Festival. Der Camping- und Caravanplatz darf von Besuchern nur mit gültiger MUSIKPROB Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeit benützt werden.
  • Die Einfahrt auf den Caravan /Wohnmobilplatz ist nur mit gültigem WOMOWA Ticket bzw. mit einer WoMo Plakette gestattet. Diese ist entweder an der Tageskasse oder durch Vorzeigen des WoMoWa Tickets, welches über den Ticketshop erworben werden kann.
  • Mit dem Betreten des Camping- und Caravanplatzes erkennt der Besucher die Camping- und Caravanplatz Ordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
  • Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes und dem Campingplatz Personal ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.
  • Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf die Caravanplätze auffahren oder parken.
  • Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
  • Mit dem Zutritt zum Camping- und Wohnmobil/ Caravan Gelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden.
  • Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck. (Personen- und Behältnis Durchsuchungen)

 

14.2  Verbote

  • Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen.
  • Die Benutzung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet.
  • Grillvorrichtungen und/oder Grillgeräte dürfen nicht verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um einen Stand-Holzkohlegrill.
  • Flüssiger Grillanzünder ist nicht erlaubt. Anzündwürfel sind erlaubt.
  • Den Benützern des Caravanplatzes ist es weiters verboten Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hierzu vorgesehen Tanks am Caravanplatz mit sich zu führen. 
  • Es sei denn innerhalb des Fahrzeugs fest verbaute Gasdruckflaschen mit ordnungsgemäß installierten Gasflaschen mit aktueller Gasdruckprüfung. Diese sind erlaubt.
  • Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie insbesondere Möbelstücke) verboten.
  • Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten.
  • Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Camping- und WoMo/ Caravanplatz ist den Besuchern verboten.
  • Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.
  • Es ist verboten, Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen.
  • Auf dem Campinggelände herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet.
  • Je Caravan oder Wohnwagen oder Wohnmobil ist ein Vorzelt erlaubt, in dem aus Sicherheitsgründen jedoch nicht genächtigt werden darf.
  • Schlafzelte z.B. neben Kombis, etc. sind nicht gestattet.
  • Fahrzeuge über 11 Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Caravan/Wohnmobilplatz auffahren.
  • Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüll Verbot auf dem Camping- und Caravanplatz
  • Es ist strengstens verboten, Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).
  • Einrichtungen am Camping- und Caravanplatz, wie Türme, Dächer von Containern, Toilettenwagen und dergleichen, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden.
  • Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Camping- und Caravanplatz ist den Besuchern nicht gestattet. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet.
  • Es ist den Besuchern nicht gestattet Camping- oder Caravan Flächen für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.
  • Die Mitnahmen von Drogen ist nicht gestattet.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  • Musizieren auf dem Campinggelände ist ausdrücklich erlaubt. Die Nachtruhe muss jedoch ab spätestens 2:30 Uhr eingehalten werden.
 

14.3. Verbotene Gegenstände auf dem Campinggelände

Das Mitführen, Lagern oder Nutzen der folgenden Gegenstände ist auf dem gesamten Festival & Campinggelände verboten:

  • Jegliche Art von Glas (z. B. Flaschen und Trinkgläser) und Dosen,
  • Drogen und Substanzen, die in Anlage I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
  • Gasdruckflaschen (mit Ausnahme von in Wohnmobilen ordnungsgemäß installierten Gasflaschen mit aktueller Gasdruckprüfung) siehe Punkt 14.2.
  • Waffen aller Art oder andere ähnlich gefährliche Gegenstände (z. B. Baseballschläger, CS-Gas, Pfefferspray, Motorsägen, Äxte, Beile, Zwillen, Schleudern),
  • Professionelle Bild-, Film- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven, die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,
  • Drohnen oder andere Flugkörper (z. B. Ballons, Drachen),
  • Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen) sowie Explosivstoffe (z. B. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen),
  • Mobile Stromaggregate und Autobatterien
  • Gas- bzw. Benzin-Kocher und Kühlschränke, soweit nicht fest installiert
  • Trockeneis
  • Lärmverursachende Gegenstände oder Anlagen (z. B. Druckluftsirenen, Gas-Hupen, Vuvuzelas, Megafone, Musikanlagen, PA-Systeme und selbstgebaute „Boom-Boxen“),
  • Fahrzeuge aller Art, die für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen oder versichert sind,
  • Tiere aller Art,
  • Laserpointer,
  • Konfetti, Papierschnipsel, Papierrollen, Farbspraydosen, Permanent-Marker, Flaggen, Schilder, Transparente, Flugblätter, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung etc. mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt.

Über die Gestattung von in dieser Liste nicht aufgeführten verbotenen/gefährlichen Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder Veranstalter entschieden.

14.4. Verantwortlichkeiten

  • Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  • Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
  • Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.
  • Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen.
  • Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das MUSIKPROB Brass-Festival und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem MUSIKPROB Brass-Festival.
  • Die Missachtung dieser Campingplatz- und Caravanplatz Ordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum MUSIKPROB Brass-Festival führen.
  • Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.

 

15 Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

15.1. Geltungsbereich

  • Diese Platzordnung gilt für das Bühnen Gelände (sog. Kerngelände, inkl. Cateringbereich) beim MUSIKPROB Brass-Festival.
  • Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger MUSIKPROB Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeit benützt werden.
  • Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
  • Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.
  • Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.
  • Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden.
  • Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)
  • Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Campingplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.
  • Der Zugang zum ersten Bühnenbereich – bei Bedarf Wellenbrecher wird bei den Eingängen durch den Sicherheitsdienst geregelt. Sobald dieser Bereich voll ist, wird er gesperrt, sodass es zu keiner Überfüllung kommt.
  • Wird diese Sperre veranlasst, so sind die Besucher verpflichtet, den Eingang zu diesen Bereichen freizumachen und den Anordnungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.

 

15.2. Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände auf dem Festivalgelände ist strengstens verboten:

  1. Alles, was unter Punkt 14.3 aufgeführt ist
  2. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen
  3. Sperrige Gegenstände wie Hocker (es sei denn es handelt sich um einen aufklappbaren kleinen Campingsitz), Stühle, Kisten
  4. Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, sog. „Selfie Sticks“
  5. Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen
  6. Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)
  7. Bild- und Tonaufnahmengeräte
  8. Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde
  9. Die Mitnahme von Drogen
  10. Die Mitnahme von Tieren

 

Weiters ist verboten:

  1. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art
  2. Das Mitnehmen von Speisen und Getränke
  3. Stagediving und Crowdsurfen
  4. Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen
  5. Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge
  6. Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)
  7. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten
  8. Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).
  9. Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, durch Besucher zu besteigen.
  10. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
  11. Das Aufnehmen von Bild und Tonmaterial des Konzertprogramms ohne ausdrückliche Akkreditierung durch den Veranstalter, sowie die Verbreitung dessen für kommerzielle Zwecke.
  12. Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches

 

15.3 Verantwortlichkeiten

  • Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  • Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.
  • Der Gast ist sich im Klaren darüber, dass teilweise von lauter Musik eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen kann. Die teilnehmende Person hat selbst darauf zu achten, dass sie sich in einem für sie zuträglichen Maße Schallwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Gehör- bzw. Ohrenschutz wird dringend empfohlen. Nutzt zur Entlastung des Gehörs immer wieder auch die Ausgleichszonen mit niedrigerem Schallpegel. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.
  • Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
  • Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.
  • Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das MUSIKPROB Brass-Festival und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem MUSIKPROB Veranstaltung.
  • Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zur MUSIKPROB Veranstaltung führen.
  • Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.
 

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich das Recht der Republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen (IPRG, EVÜ) Anwendung. 

16.2 Die Vertragssprache sowie die für allfällige Streitigkeiten anzuwendende Prozesssprache ist Deutsch. 

16.3 Als ausschließlich zuständiges Gericht wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart. 

16.4 Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. 

Stand 08-2023